Mizuno Städtlilauf Wangen an der Aare info@mizuno-staedtlilauf.ch

Reglement Warm up/Städtlilauf

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Mit der Anmeldung zum Mizuno-Städtlilauf stimmen Sie automatisch unserem Reglement zu

1. Selbstverantwortung

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung. Regelmässiges Ausdauer-Training und gute Gesundheit sind Voraussetzungen für einen Start. Es kann lebensgefährlich sein, mit oder direkt nach infektiösen Erkrankungen zu starten (bspw. Grippe). Während dem Warm up sind die Strecken signalisiert aber nicht durch uns abgesichert.

2. Haftung

Eine Haftung jeglicher Art wird vom Veranstalter abgelehnt. Dies gilt auch für Unfälle, Diebstahl und Haftung gegenüber Drittpersonen. Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Gerichtsstand ist Burgdorf. Während dem Warm up sind die Strecken signalisiert aber nicht durch uns abgesichert.

3. Wettkampf

Sportlich faires Verhalten wird vorausgesetzt.

Die Startnummer ist persönlich und muss von vorne gut sichtbar und ungefaltet getragen werden. Der Warm up kann mehrmals gelaufen werden, für weitere Starts wird die gleiche Startnummer eingesetzt.

Die Anordnungen des OK sind verbindlich.

Private Fahrzeuge, Fahrräder und Privatbegleitung, sind nicht zugelassen.

Abkürzungen sind nicht gestattet.

Der «Besenwagen» beim Städtlilauf bildet den offiziellen Schluss des Rennens. Er fährt hinter dem letzten Startblock. Wer hinter dem offiziellen Schlussfahrzeug (Besenwagen) läuft, wird nicht mehr klassiert.

Der Mizuno-Städtlilauf wird nach den Bestimmungen des Schweizerischen Leichtathletik-Verbandes durchgeführt.

4. Unfälle

Bei Zwischenfällen, Schwächezuständen von Läuferinnen und Läufern und Unfällen bitte sofort den Sanitätsnotruf: 144
Dem Streckendienst und dem Sanitätspersonal beim Finallauf ist es erlaubt, gesundheitlich angeschlagene Läuferinnen und Läufer aus dem Rennen zu nehmen.

5. Doping

Für diesen Wettbewerb gilt das aktuelle Dopingstatut von Swiss Olympic. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Alle Teilnehmenden unterstellen sich mit der
Teilnahme den Anti -Doping -Regeln von Swiss Olympic und anerkennen die exklusive Zuständigke it der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Olympic sowie des Tribunal Arbitral du Sport in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte. Siehe auch www.antidoping.ch

6. Datenschutz

Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass ihre Adressdaten an die im Programmheft aufgeführten Sponsoren, dem offiziellen Foto-Service und Swiss Athletics für Dienstleistungen weitergegeben werden dürfen. Wer sich gegen eine Weitergabe der Adresse aussprechen möchte, meldet dies der Mizuno-Städtlilauf-Auskunftsstelle schriftlich. Teilnehmende stimmen der Verwendung von Fotomaterial aus dem Lauf für die Illustrierung von Ranglisten, Internetseiten und für andere PR-Zwecke des Organisator s und dessen Partner zu.
Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmenden der Veröffentlichung ihres Namens, Wohnort und insbesondere ihres Jahrgangs auf offiziellen Start -/Ranglisten in gedruckter oder elektronischer Form durch den Organisator oder dessen Partner zu. Diese Zustimmung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Wettkampf.

7. Organisation

Organisator ist der Verein-Städtlilauf Wangen an der Aare, vertreten durch das OK Mizuno-Städtlilauf.
OK Mizuno-Städtlilauf Wangen an der Aare

Wangen an der Aare im Februar 2025